Die häufigste Fehlinformation im Internet — „ab X Metern braucht man eine Baugenehmigung fürs Gerüst“ — ist schlicht falsch. Ein Baugerüst benötigt in Deutschland niemals eine baurechtliche Genehmigung, egal wie hoch es wird. Was tatsächlich zählt: Bis rund 24 Meter Belaghöhe reicht die Regelausführung, kein individueller Standsicherheitsnachweis. Auf öffentlichem Grund ist immer eine Sondernutzungserlaubnis nötig — unabhängig von der Höhe. Und zusätzliche Vorschriften wie BetrSichV, Prüfpflicht und Nachbarrecht gelten immer.
Wer diese drei Punkte auseinanderhält, plant sein Bauvorhaben rechtssicher. Für Bauherren in Berlin und Brandenburg übernehmen wir bei GBVS Gerüstbau die komplette Planung inklusive Antragstellung, Statik und Prüfplakette — kostenlose Erstberatung unter +49 176 31280750 oder über das Kontaktformular auf unserer Startseite.